Das Berufsbild der Tagesmutter
Welche Aufgaben hat eine Tagesmutter und welche Kompetenzen und Eigenschaften soll sie mitbringen?
Eigenschaften:
Die allerwichtigste ist natürlich, dass man gerne mit Kindern umgeht und einen guten Draht zu den Kleinen hat. Zu den weiteren wichtigen Eigenschaften einer Tagesmutter gehören Geduld und Empathie (Einfühlungsvermögen). Jedes Kind ist anders und entwickelt sich unterschiedlich und in einem anderen Tempo. Es gibt kein Schema F nach dem Kinder betreut werden können. Eine Tagesmutter sollte in der Lage sein, sich in das Kind hineinversetzen zu können, die Bedürfnisse erkennen und entsprechend handeln. Bis die ein oder andere Erziehungsmaßnahme sitzt, kann es auch mal ganz schön dauern – hier ist viel Geduld und Ausdauer gefragt. Deshalb ist es sehr wichtig bereits Erfahrung bei der Erziehung von Kleinkindern mitzubringen.
Nicht nur bei der Kinderbetreuung ist natürlich auch ein offenes Ohr gegenüber der Eltern sehr viel wert. Ich pflege immer ein sehr gutes Verhältnis zu den Eltern, stehe jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und biete auch eine Schulter zum ausheulen.
Aufgaben:
Die wesentlichen Aufgaben einer Tagesmutter bestehen in der Betreuung „fremder“ Kinder. Die Stärken der Kinder sollen gefördert werden und ein Teil der Erziehung wird übernommen, hierzu gehören unter anderem Höflichkeit (z.B. „bitte“ und „danke“ sagen), Hilfsbereitschaft, lernen selbstständig mit Besteck zu essen uvm.
Der Alltag wird so gestaltet, dass die Kinder im Haushalt integriert sind und auch mit zum Einkaufen gehen. Selbstverständlich gehört zu den Aufgaben einer Tagesmutter auch die Versorgung mit Essen und Trinken und eine hygienische Versorgung und Erziehung. Hierzu gehören u.A. Windeln wechseln, Nase putzen, nach dem Essen Mund und Hände waschen, Unterstützung beim Sauberwerden, Hände waschen nach dem Gang auf das Töpfchen.
Wie werde ich Tagesmutter?
Häufig werde ich gefragt, wie man denn eigentlich Tagesmutter wird. Vor allem werdende oder frisch gebackene Mütter möchten über die Elternzeit hinaus für ihr Kind da sein und „nebenher“ als Tagesmutter arbeiten. Früher war das noch entschieden einfacher – man hat sich einfach als Tagesmutter bezeichnet und Kleinkinder betreut. Heutzutage müssen allerdings einige Kriterien erfüllt sein, um Kleinkinder zu betreuen. Auch wenn man früher als Tagesmutter ohne Pflegeerlaubnis Kleinkinder betreut hat, muss man heute die Pflegeerlaubnis vorlegen. Selbst wenn man die Pflegeerlaubnis hat, gilt diese nicht für immer. Um sie aufrecht zu erhalten, muss man jährlich 30 Unterrichtseinheiten absolvieren.
Erste Schritte, um Tagesmutter zu werden:
Zunächst nimmt man Kontakt mit dem Träger der Kindertagespflege der Region auf. In einem Erstgespräch erhält man Informationen und wird umfassend beraten, zudem wird auch die persönliche Eignung zur Qualifizierung eingeschätzt. Im nächsten Schritt folgt die Anmeldung zum Qualifizierungskurs und auch zum Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder. Durch das Jugendamt findet ein Hausbesucht statt. Dies dient der persönlichen Eignungsfeststellung, zudem wird hier das Umfeld bewertet und die Räumlichkeiten zur Tagespflege beurteilt.
Mittlerweile ist für die Tagespflege eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII notwendig, um diese zu erhalten müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- abgeschlossene Qualifizierung (160 Unterrichtsstunden)
- Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder
- Polizeiliches Führungszeugnis (auch für alle volljährigen, die im gleichen Haushalt leben)
- Kindgerechte Räumlichkeiten
- Volljährigkeit
Nach 30 Unterrichtsstunden erhält man bereits die Pflegeerlaubnis und kann bereits die Tätigkeit als Tagesmutter aufgnehmen. So können bereits praktische Erfahrungen gesammelt werden und diese durch die theoretischen Teile angereichert werden.
Die Pflegeerlaubnis ist notwendig, wenn der Betreuungsumfang über „Babysitting“ hinaus geht. Das heißt sobald ein Kind außerhalb des Haushaltes der Eltern (oder Erziehungsberechtigten) für mehr als 15 Stunden in der Woche und über einen Zeitraum von drei Monaten gegen Entgelt betreut wird.